Seit dem 19.06.2025 ist die Gasprüfung wieder gesetzlich Pflicht. Das ist der neue § 60 StVZO. 299f

Alle 2 Jahre für alle Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage, unabhängig von der HU.

Sollten Umbauten an der Gasanlage vorgenommen werden, ist eine neue Überprüfung Pflicht.
Bei Verstößen drohen nicht nur 15 bis 60 Euro Bußgeld, sondern auch Ärger mit Versicherung und Campingplatz – also besser keinen Ärger machen!
Geprüft wird,Dichtigkeit, Gasdruckregler, Schläuche, die Verbraucher (Kocher, Kühlschrank, Heizung), Abgasführung, Belüftung und das gelbe Prüfbuch – nach bestandenem Check winkt eine Prüfplakette plus der verdiente Eintrag im gelben Prüfbuch!

Die Prüfung kostet zwischen 40 bis 80 Euro.
Auch die Gasflaschen müssen alle 10–15 Jahre erneuert bzw. überprüft werden.
Auch Gesetze ändern sich, bei Fragen sind die ortsansässigen Gashändler der richtige Ansprechpartner.

Prüfplakette